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23.01.2010 |
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Begriffe der
Einbruchmeldetechnik:
Abgesetzter Sicherungsbereich: Teil eines Sicherungsbereiches, der keine räumliche Verbindung zum eigentlichen Sicherungsbereich hat und deshalb gesondert in die Zwangsläufigkeit der EMA einbezogen werden muss.
Abschlusselement: Bauelement, z.B. Endwiderstand, das üblicherweise am Ende eines überwachten Übertragungsweges angeordnet ist und für die Überwachung dieser Leitungen benötigt wird.
Ändern: Maßnahmen, die durch betriebliche Nutzung und sicherungstechnische Erkenntnisse bedingt sind, aber keine Erweiterung darstellen.
Aktivierung eines Nebelgerätes: Ist nur bei einem betriebsbereiten Nebelgerät durchführbar und erfolgt automatisch bei der externen Scharfschaltung der EMA; der EMA wird es hiermit ermöglicht, im Alarmfall das Nebelgerät zur Auslösung zu bringen.
Alarm: Signalisieren eines in einer Gefahrenmeldeanlage eingetretenen Zustands, der die Einleitung gefahrenabwehrender Maßnahmen (Intervention) erforderlich macht.
Alarmplan: Plan, der die einzuleitenden Maßnahmen für eingehende Meldungen enthält.
Alarmdrahteinlage: Im Glas liegender Draht, der bei Unterbrechung zu einer Meldung führt.
Alarmempfangseinrichtung (AE): Empfangseinrichtung in Alarmübertragungsanlagen, die Meldungen aus Gefahrenmeldeanlagen empfängt, quittiert, auswertet, anzeigt und Steuersignale an die Übertragungseinrichtung (ÜE) überträgt. Alarmempfangseinrichtungen bestehen aus mindestens einer Übertragungszentrale (ÜZ) und einer Bedieneinrichtung (BE).
Alarmübertragungsanlage (AÜA): Einrichtungen und Netze, die Informationen über den Zustand einer oder mehrerer Gefahrenmeldeanlagen zu einer oder mehreren AlarmempfangssteIlen übertragen.
Alarmempfangsstelle: Ständig besetzte, abgesetzte Stelle, an die Informationen über den Zustand einer oder mehrerer Gefahrenmeldeanlagen weitergeleitet werden können (z.B. Polizei oder Wach- und Sicherheitsunternehmen) und die gefahrenabwehrende Maßnahmen (Intervention) einleitet.
Alarmglas (Alarmdrahtglas): Glas mit integrierten Überwachungsmaßnahmen.
Alarmierungseinrichtung: Einrichtung, die dem Herbeirufen von Hilfe zur Gefahrenabwehr oder der Warnung von Personen dient. Sie kann Teil oder Zusatzeinrichtung einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) sein.
Alarmschleife: Stromkreis, der bei Unterbrechung oder einer definierten Widerstandsänderung zu einer Meldung führt.
Anlagenanschluss: ISDN-Basisanschluss für den Anschluss einer einzigen Telekommunikationseinrichtung, in der Regel einer TK-Anlage mit der Möglichkeit der Durchwahl zur Nebenstelle.
Anlagenklasse: Klassifizierung einer Anlage entsprechend ihrer Leistungsmerkmale.
Anlagenspannung: Spannung, welche die Energieversorgung für den Betrieb der Gefahrenmeldeanlage liefert.
Anlageteil: Teil einer Einbruchmeldeanlage, z.8. Zentrale, Melder, Alarmierungseinrichtung Installationszubehör, Leitungsnetz.
Atypischer (Raub-)Überfall: Ein Überfall auf Geldinstitute ist als atypisch anzusehen, wenn Täter, um Z.B. an Bargeld zu gelangen, außerhalb der für Kunden vorgesehenen Öffnungszeiten (Geschäftszeiten) Bankangestellte innerhalb des Geldinstitutes bedrohen, außerhalb der Räume des Geldinstitutes Bankangestellte, deren Angehörige oder andere Personen in ihre Gewalt bringen und bedrohen.
Aufbruchmelder: Melder, der einen Aufbruchversuch von Türen, Toren, Fenstern, u.ä. frühzeitig meldet, bevor der mechanische Widerstand einer vorhandenen mechanischen Sicherungseinrichtung überwunden ist.
Aufnahmeschrank für Tag-/Nacht- Tresoranlagen (Kassettenaufnahmebehältnis):
Behältnis mit systembezogenen Durchbrüchen, das erst bei der Installation vor Ort durch Montage einer zugehörigen Einwurf- und Transporteinrichtung sowie durch begleitende Sicherungsmaßnahmen seine Gebrauchseigenschaften erhält.
Auslösung eines Nebelgerätes: Das Nebelgerät setzt den Nebel frei; hierzu muss das Nebelgerät aktiviert sein und im Alarmfall von der EMA angesteuert werden.
Außenhautüberwachung: Überwachung aller Zugänge, Fenster und sonstiger Öffnungen sowie Wände, Decken und Böden.
Außenwand eines Sicherungsbereiches: Wand, die einen Sicherungsbereich gegenüber anderen Räumlichkeiten oder der Umgebung abgrenzt. Sie kann sowohl Außenwand als auch Innenwand eines Gebäudes sein.
Auswerteeinrichtung (AWE): Gerät oder Bestandteil eines Gerätes, das die Berechtigung prüft und das Ergebnis an die Einbruchmelderzentrale weiterleitet.
Automatisches Wähl- und Ansagegerät (AWAG): Telefonwählgerät, bei dem die Informationen durch Sprache übertragen werden. Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Übertragungseinrichtung (ÜE)
Automatisches Wähl- und Übertragungsgerät (AWUG):
Übertragungseinrichtung (ÜE) zum Anschluss an Telefonwählnetze (Telefonwählgerät). Die Informationen werden durch codierte Signale übertragen. Das Teilnehmergerät wird als AWUG- T, das Zentralgerät bei der Alarmempfangssteile als AWUG-Z bezeichnet. Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Übertragungseinrichtung (ÜE)
AWAG: siehe Automatisches Wähl- und Ansagegerät. Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Übertragungseinrichtung (ÜE)
AWUG:siehe Automatisches Wähl-und Übertragungsgerät.Hinweis:Begriff ist veraltet,siehe
Übertragungseinrichtung(ÜE)
Banktresor: Wertschutzraum, in dem ausschließlich geldinstitutseigene Werte gelagert werden.
Basisanschluss: Oberbegriff für ISDN-Mehrgeräteanschluss und ISDN-Anlagenanschluss. Stellt je zwei ISDN-Nutzkanäle (B-Kanäle) und einen Steuerkanal (D-Kanal) zur Verfügung.
B-Kanal: Nutzkanal eines ISDN-Anschlusses mit einer Übertragungsrate von 64 kBit pro Sekunde.
Batterie: Wiederaufladbare elektrische Energiequelle (Sekundärbatterie bzw. Akkumulator).
Bauliche Zwangsläufigkeit: siehe Zwangsläufigkeit
Bauteil, einbruchhemmendes: Einzelkomponente (z.B. Schloss, Band, Verglasung) eines Fassadenelementes, welches nicht nur die üblichen Funktionen erfüllt, sondern auch Einbruchsversuchen einen definierten Widerstand entgegensetzt.
Bedarfsgesteuerte Verbindung (Wählverbindung): Physikalische oder logische Verbindung, die vor einer Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der Verbindung erst aufgebaut werden muss und nach der Übertragung bzw. Überwachung wieder abgebaut wird.
BBA: siehe Beschäftigtenbedienter Banknotenautomat (BBA)
Beauftragte Stelle: Vom Betreiber beauftragte eingewiesene Person, die Meldungen annimmt und notwendige Maßnahmen veranlasst.
Bedieneinrichtung (BE): Anlageteil einer EMA, das für die Bedienung der Anlage notwendig ist, z.B. Schalteinrichtung.
Bedrohungsalarm: Spezielle Art eines Überfallalarmes, siehe Bedrohungsmeldung
Bedrohungsmeldung: Spezielle Art einer Überfallmeldung, die von Personen im aktuellen Fall einer Bedrohung z.B. im Zusammenhang mit der Betätigung einer Schalteinrichtung ausgelöst werden kann und unabhängig vom Schaltzustand der EMA zu einem Fernalarm führt.
Behältnis: Dient der Aufbewahrung von Bargeld, Wertgegenständen und Datenträgern.
Hinweis: siehe auch Wertbehältnis
Behältnis, einfaches: siehe Einfaches Behältnis
Behältnis mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen:
siehe Wertbehältnis
Beschäftigtenbedienter Banknotenautomat (BBA):
In den Geschäftsräumen einer Bank aufgestellter Geldautomat, welcher ausschließlich Bankbeschäftigten ermöglicht, nach einer vorgenommenen Buchung einen Geldbetrag aus einem Behältnis zu entnehmen. Die Höhe des Geldbetrages und die Häufigkeit von Auszahlungen sind begrenzt.
Frühere Bezeichnung: Automatischer Kassentresor (AKT)
Betätigungselement: Vorrichtung zum Betätigen des Riegelwerkes eines Wertbehältnisses.
Betreiber:
Der für den Betrieb der Gefahrenmeldeanlage Verantwortliche.
Bewegungsmelder: Einbruchmelder, der Bewegungen innerhalb seines Überwachungsbereiches erkennt und meldet.
Blockadefreischaltung: Unbedingter Vorrang der ÜE/ÜZ/SÜZ vor anderen Geräten, die das gleiche Kommunikationsgerät (KG)/den gleichen Netzabschluss (NA) benutzen. Dieses bedeutet u.a. auch die zwangsweise Unterbrechung einer in Aufbau befindlichen bzw. schon stehenden und die Meldungsübertragung störenden Verbindung.
Blockschloss: Als Schloss ausgebildete Schalteinrichtung, in der die Eingabeeinrichtung für den Identifikationsmerkmalträger zur Scharf-/Unscharfschaltung, die zugehörige Auswerteeinrichtung und die Sperreinrichtung für die Zugänge zum Sicherungsbereich in einer Funktionseinheit zusammengefasst sind.
BUS: Sammelleitungssystem, bei dem der Austausch von Daten und/oder Nachrichten sequenziell erfolgt.
Call-by-Call-Verbindungen: Bei "Call-by-Call"-Verbindungen entscheidet man sich vor jedem Telefongespräch für eine der zahlreichen Telefonfirmen durch Wählen einer speziellen Netzvorwahl.
Containertresor: siehe Wertschutzraum
D-Kanal: Steuerkanal im ISDN für die Übertragung von Steuerungs- und Verwaltungsinformationen der Verbindung.
Datensicherungsraum: Raum (einschließlich Tür), der Datenträger und Wertgegenstände gegen Brand schützen soll. Hinweis: Datensicherungsräume und die zugehörigen Türen werden nur in Bezug auf den Schutz gegen Brände geprüft und zertifiziert, nicht aber gegen Einbruchdiebstahl.
Datensicherungsschrank: Mehrwandiger Stahlschrank, der primär zur Aufbewahrung von Datenträgern dient. Datensicherungsschränke können ebenfalls den Anforderungen an Wertschutzschränken genügen.
Datex-P: ist ein Dienst der Telekom, der auf der X.25 Festlegung der CCITT basiert.
Deckelkontakt: Kontakt für die Überwachung von Deckeln oder beweglichen Gehäuseteilen der Anlageteile.
Detektion: Erfassen einer Abweichung von einem definierten Zustand.
DSL (Digital Subscriber Line): Digitale Telefon-Teilnehmer-Anschlussleitung. ADSL ist eine Variante von DSL und bedeutet Asymmetric Digital Subscriber Line. ADSL ist in Deutschland der normale Internetanschluß mit einem (für gewöhnlich) größeren Download als der Upload.
DSL-Splitter: Die Aufgabe des DSL-Splitters ist die Trennung der beiden unterschiedlichen Frequenzbänder von ISDN (bis 120 kHz) und A-DSL (ab 138 kHz). Er trennt quasi die Telefonfrequenzen von den hochfrequenteren ADSL-Frequenzen und leitet diese an die entsprechenden Geräte (Telefon und DSL-Modem) weiter.
Duplexschrank: Bezeichnung für Wertschutzschränke, die gleichzeitig Schutz gegen Feuer und Einbruchdiebstahl bieten.
Durchbruchhemmung: Ein Bauteil ist dann durchbruchhemmend (ein- oder ausbruchhemmend), wenn es das Herstellen einer Öffnung zeitlich verzögert.
Durchbruchüberwachung: Überwachung von Flächen (z.B. Wänden) auf Durchstieg oder Durchgriff.
Durchgang: Öffnung in der Begrenzung eines Sicherungsbereiches (z.B. Tür in einer Wand) für den bestimmungsgemäßen Zutritt.
Durchgriff: Durchgreifen durch eine Öffnung in der Fassade oder im Fassadenelement mit der Hand oder mit Hilfswerkzeugen.
Durchstiegüberwachung: Überwachung einer Fläche auf Durchsteigen durch eine Person, z.B. Durchstieg durch eine Wandöffnung.
Durchgriffüberwachung: Überwachung einer Fläche auf Durchgreifen. Es wird unterschieden zwischen Durchgriff mit einer Hand, z.B. durch eine Öffnung in einer Verglasung und Durchgriff mit Hilfswerkzeugen, z.B. durch eine kleine Öffnung in einer Verglasung mit einem Drahthaken.
Durchschusshemmende Verglasung: Eine Verglasung ist durchschusshemmend, wenn sie das Durchdringen von Geschossen behindert (Prüfung nach DIN 52 290-2).
Durchstiegsfähige Öffnung: Öffnung, die mindesten die folgenden lichten Maße aufweist: Rechteck von 400 mm x 250 mm oder Ellipse von 400 mm x 300 mm oder ein Kreis mit Durchmesser 350 mm.
EH-Element (Einbruchhemmendes Element): Komplettes funktionsfähiges Fassadenelement wie z.B. Tür, Fenster, Rollladen, bei dem die einbruchhemmenden Eigenschaften aller Komponenten aufeinander abgestimmt sind und das Einbruchsversuchen einen definierten Widerstand entgegensetzt.
Einbau-Wertschutzschrank: Wertschutzschrank, dessen Einbruchdiebstahlschutz teilweise auf Materialien und deren Bauart zurückzuführen ist, die beim Aufbau eingebaut oder hinzugefügt werden.
Anmerkung: Bodenbau-Wertschutzschränke u.ä. sind Beispiele für Sonderformen des Einbau- Wertschutzschrankes.
Einbruchhemmung: Eigenschaft eines Bauteils, dem Versuch einer Beschädigung oder Zerstörung mit dem Ziel des Eindringens in den durch das Bauteil zu schützenden Bereich Widerstand zu leisten.
Einbruchmeldeanlage (EMA) (Alarmanlagen): Anlage für die automatische Überwachung von Sicherungsbereichen auf unbefugtes Eindringen.
Einbruchmelder: Anlageteil einer Einbruchmeldeanlage, der eine geeignete physikalische Kenngröße zur Erkennung eines Einbruchversuchs/Einbruchs in dem zu überwachenden Bereich ständig oder in aufeinander folgenden Zeitintervallen beobachtet.
Einbruchmelderzentrale (EMZ): Einrichtung für die Aufnahme, Auswertung, Anzeige und Weiterleitung von Meldungen und Informationen (z.B. Einbruch-, Sabotage- und Störungsmeldungen).
Einbruchmeldesystem (EMS): Gesamtheit der Anlageteile, die auf funktionsmäßiges zusammenwirken abgestimmt sind (z.B. Einbruchmelderzentrale, Schalteinrichtungen, Einbruchmelder).
Einbruchmeldung: Meldung des Ansprechens von Einbruchmeldern.
Einfaches Behältnis: Behältnis, welches keine zusätzlichen Sicherheitsmerkmale aufweist, z.B. einwandiger Stahlschrank, eiserner Büroschrank, Schreibtisch, sonstige Möbelstücke, Wertschrank, Einsatzschrank, mehrwandiger Stahlschrank, Geldschrankeinheit mit weniger als 300 kg (in Haushalten mit weniger als 200 kg) Masse, Einmauerschrank mit einwandiger Tür oder mit einer nicht mindestens 100 mm dicken, allseitigen Betonummantelung, Beschäftigten- und Kundenbedienter Banknotenautomat (BBA, KBA) sowie Geldwechselautomaten, deren Bargeldbestand und Steuerungselektronik nicht in einer Geldschrankeinheit untergebracht sind.
Eingabeeinrichtung (EE): Gerät oder Bestandteil eines Gerätes, welches die im zugehörigen Identifikationsmerkmalträger enthaltenen Informationen aufnimmt, ggf. umwandelt (z.B. in elektrische Signale) und an die Auswerteeinrichtung weiterleitet.
Einmauerschrank: Einwandiges Stahlbehältnis, dessen mehrwandige Tür mindestens der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24 992 entspricht. Das Behältnis muss im Mauerwerk oder Boden fest verankert und nicht überstehend eingebaut sein. Alle Seitenwände sowie die Rückwand müssen von einem mindestens 100 mm dicken Betonmantel umgeben sein.
Hinweis: VOMA 24 992 wurde zum 31.12.2003 ersatzlos zurückgezogen.
Einwandiger Stahlschrank: Einfaches Behältnis, das den Mindestanforderungen nach VDMA 24 992 (Sicherheitsstufe A) entspricht.
Hinweis: VOMA 24 992 wurde zum 31.12.2003 ersatzlos zurückgezogen.
Einwurfvorrichtung: Teil einer Tag-/Nacht- Tresoranlage (TNT), in die Kassetten, die Bargeld, Schecks oder sonstige Sachen enthalten, eingeworfen werden können. Die Einwurfvorrichtung ist über einen Fallschacht mit einem Kassettenaufnahmebehältnis verbunden.
Elektrische Zwangsläufigkeit: siehe Zwangsläufigkeit
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV): Die Fähigkeit einer elektrischen Einrichtung, in ihrer elektromagnetischen Umgebung zufrieden stellend zu funktionieren und dabei diese Umgebung, zu der auch andere Einrichtungen gehören können, nicht unzulässig zu beeinflussen.
Elektromechanische Schalteinrichtung: siehe Schalteinrichtung mit materiellem Identifikationsmerkmal
Elektromechanisches Sperrelement (SpE): Anlageteil, welches bei scharfgeschalteter EMA das Öffnen von Zugängen verhindert (z.B.Sperrschloss, elektromechanischer Türöffner).
EMA-Ausrüstung: Bei ausgerüsteten Anlageteilen (z.B. einbruchhemmende Fenster und Türen, Wertschutzschränke) werden diese vom Hersteller komplett mit EMA-Anlageteilen ausgerüstet, d.h. es werden alle VdS-anerkannten EMA-Anlageteile eingebaut, verkabelt, eingestellt, auf Funktion geprüft und dokumentiert.
EMA-Vorrüstung: Bei vorgerüsteten Anlageteilen (z.B. einbruchhemmende Fenster und Türen, Wertschutzschränke) werden diese vom Hersteller für die Aufnahme von EMA-Anlageteilen sachgerecht vorgerüstet. Bei einer Vorrüstung werden im Behältnis keine EMA-Anlageteile eingebaut, sondern Z.B. nur Bohrungen für die Befestigung vorgesehen.
Energieversorgung: Anlageteil für die Versorgung von Gefahrenmeldeanlagen oder Teilen davon mit elektrischer Energie.
Energieversorgungsgerät: Gerätetechnische Realisierung der Energieversorgung, welche als Einzelgerät oder als Bestandteil eines Anlageteiles (z.B. Einschub einer Gefahrenmelderzentrale) ausgeführt sein kann.
Ersatzstromanlage: Anlage, die bei Netzausfall elektrische Energie liefert.
Ersatzweg: Übertragungsweg, der für die Übertragung von Meldungen genutzt wird, wenn der primäre Übertragungsweg z. B. wegen Störungen oder aufgrund eines Sabotageangriffes nicht zur Verfügung steht.
Erschütterungsmelder: Einbruchmelder, der die bei einem Durchbruch oder Durchbruchversuch einer überwachten Fläche auftretenden Erschütterungen erkennt und meldet.
Erweiterung: Maßnahmen, die aufgrund eines vergrößerten Überwachungsumfanges, einer veränderten Betriebsart oder neuen Täterverhaltens bedingt sind.
Euro-ISDN: ISDN, bei dem im D-Kanal das Protokoll DSS1 verwendet wird.
EX-Schutz: Schutz, den Wertbehältnisse gegen einem definierten Angriff mit Sprengstoffen aufweisen. Die Prüfung des EX-Schutzes umfasst mindestens einen Angriff, durch den ein vollständiger Durchbruch oder ein Teildurchbruch erzielt wird.
Hinweis: Definition nicht zu verwechseln mit "EX-Schutz" für explosionsgefährdete Bereiche.
Exklusiver Übertragungsweg: Übertragungsweg, bei dem die Verantwortung tür den Übertragungsweg in einer Zuständigkeit liegt (z.B. eigenes Leitungsnetz einer GMA).
Externalarm: Alarm vor Ort zur Gefahrenabwehr (z.B. mit akustischen und optischen Signalgebern oder Sprachdurchsagen).
Fallenmäßige Überwachung: Überwachung von Bereichen (z.B. mit Bewegungsmeldern), die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten.
Fallschacht: Verbindung zwischen Einwurfvorrichtung und Kassettenaufnahmebehältnis einer Tag- / Nacht- Tresoranlage (TNT).
Falschalarm: Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt.
Falschmeldung: Meldung, der keine Gefahr zugrunde liegt, die sich aber wie eine Gefahrenmeldung auswirkt.
Fenstertür: Ein bis zum Boden (zur Standfläche) reichendes begehbares Fenster.
Hinweis: Eine Fenstertür ist im Gegensatz zu einer Tür von außen nicht abschließbar.
Fernabfrage: Technische Möglichkeit, Zustände, Messwerte, u. ä. einer Einbruchmeldeanlage durch eine nicht vor Ort befindliche Stelle (z. B. über eine Alarmübertragungsanlage) abfragen zu können.
Hinweis: Die Fernabfrage wird in der Literatur teilweise auch Ferndiagnose genannt.
Fernalarm: Anzeigen eines Alarmzustandes an eine nicht vor Ort befindliche beauftragte hilfeleistende Stelle (z.B. Alarmempfangsstelle der Polizei oder eines Wach- und Sicherheitsunternehmens).
Ferndialgnose: siehe Fernabfrage
Fernparametrierung: Technische Möglichkeit, die Parametrierung einer Einbruchmeldeanlage aus der Ferne vornehmen zu können (z. B. über eine Alarmübertragungsanlage).
Fest installierte Anlageteile: Anlageteile, die fest installiert sind oder Anlageteile, die über keine Trageeinrichtung verfügen oder so groß sind, dass sie nicht leicht bewegt werden können.
Feuerwehrschlüsselkasten (FSK): Von der Feuerwehr im
Brandfall zu öffnendes Behältnis zur Entnahme von Gebäudeschlüsseln.
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Schlüsse/depot (SD)
Flächenförmige Überwachungscharakteristik: Eigenschaft eines
Einbruchmelders, bei dem die Änderung physikalischer Größen beim
Durchdringen einer Fläche, z. B. einer Wand, erkannt und bewertet
wird (z. B. Körperschallmelder).
Flächenmäßige Überwachung: Überwachung von Flächen (z.B.
Wänden) auf Durchbruch und/oder Durchgriff.
Flucht- und Rettungsweg: siehe Rettungsweg
Freischaltelement (FSE): Einrichtung für eine hilfeleistende
Stelle zur manuellen Auslösung einer Brandmeldung von außerhalb des
Objekts/Sicherungsbereiches.
Hinweis: FSE sind Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA).
Fremdsignal: Signale, die nicht anlageneigen sind.
Fremdsignalerkennung: Funktion einer EMA, die das
Vorhandensein von Fremdsignalen auf Übertragungswegen erkennt und
meldet.
FSK: siehe Feuerwehrschlüsselkasten (FSK)
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Schlüsseldepot (SO)
GAA: siehe Geldautomat
Gefährdungsgrad: Grad der Gefährdung eines Risikos, bestimmt
durch die Zugänglichkeit (z. B. oberes Stockwerk), di Nachbarschaft
(z. B. angrenzende Fremdgrundstücke, Fremdräume), die örtliche Lage
(z. B. Wohngegend, Industriegebiet, Autobahnauffahrt) und die
Begehrlichkeit der vorhandnen Sachen.
Gefahrenmeldeanlage (GMA): Fernmeldeanlagen zum sicheren
Melden von Gefahren für Personen und Sachen. Sie bilden aus
selbsttätig erfassten oder von Personen veranlassten Informationen
Gefahrenmeldungen, geben diese aus und erfassen Störungen (z.B.
Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen).
Gefahrenmelder: Melder einer Gefahrenmeldeanlage, die zur
Erkennung von Bränden, Überfällen und Einbrüchen dienen.
Gefahrenmeldung: Meldung aufgrund einer Gefahr, z.B. eines
Einbruchs.
Geistige Schalteinrichtung: siehe Schalteinrichtung mit
geistigem Identifikationsmerkmal
Geistiges Identifikationsmerkmal: Identifikationsmerkmal
(IM), welches im Gedächtnis des Benutzers vorhanden ist (z.B. als
Zahlen-, Zeichen- oder Buchstabenfolge).
Geldausgabeautomat: siehe Geldautomat
Geldautomat: Automat zur Aus- sowie ggf. Einzahlung von Geld
und/oder Werten. Ein Geldautomat kann mit einer Geldschrankeinheit
als mechanischer Schutz gegen Einbruchdiebstahl ausgerüstet werden.
Anmerkung: Als Geldautomaten gelten auch Geldwechselautomaten sowie
Einrichtungen und Geräte, die zur ausschließlichen Nutzung durch
Mitarbeiter von Geldinstituten vorgesehen sind (z. B.
Beschäftigtenbediente Banknotenautomaten).
Geldautomatensysteme: Komplett ausgestattete und überwachte
Geldautomaten, in denen zusätzlich zum Wertbehältnis auch der Ein-
und Auszahlungsteil sicherungstechnisch geregelt ist.
Geldschrank: siehe Wertschutzschrank
Geldschrankeinheit: Wertschutzschrank, der wesentlicher
Bestandteil eines Geldautomaten ist, welcher über vorgefertigte
Öffnungen verfügt, die für die Funktion erforderlich sind und der in
verschlossenem und versperrtem Zustand Schutz gegen Einbruchangriffe
bietet.
Geldschrankeinheit für Geldautomaten: siehe Wertschutzschrank
für Geldautomaten
Gepanzerter Geldschrank: Mehrwandiges Behältnis, das nicht
nach den Gütebedingungen der Forschungs- und Prüfgemeinschaft
Geldschränke und Tresoranlagen e.V. (FuP) gebaut und nicht nach
Prüfvorschriften der FuP geprüft ist. Er muss ein Mindestgewicht von
300 kg haben, nach 1950 gebaut und vom Hersteller als feuer-,
sturz-, einbruch-, spreng-, schmelz- und schneidbrennsicher
bezeichnet sein.
GSM (Global System für Mobile Communication): Digitales
Mobiltelefonnetz.
Anmerkung: Beispiel D-Netz
Halbautomatische Mietfachanlage: siehe Mietfachanlagen
Handbereich: Der Bereich, der sich bis 3 m oberhalb einer
frei zugänglichen Fläche befindet.
Hinterhaken: Hinterhaken sind an der Bänderseite
(Scharnierseite) von Türen in der Schmalseite des Türblattes
befestigte und in geschlossenem Zustand in Bohrungen der Ankerplatte
an der Zarge (Türrahmen) eingreifende Metallbolzen. Hinterhaken
verhindern, dass Türen an der Bänderseite mit Gewalt aufgedrückt
oder aus den Türbändern (Angeln) gehoben werden können (so genannte
Aushebesicherung oder Aushebelsicherung).
IAE: Abkürzung für ISDN-Steckverbindung
(ISDN-Anschlusseinheit). IAE-Anschlussdosen sind für den Anschluss
von ISDN-Geräten vorgesehen, die über einen RJ45-Westernstecker
verfügen.
Identifikationsmerkmal (IM): In geistiger, körperlicher oder
biologischer Form bestehende Informationen, die eine eindeutige
Identifizierung erlauben (z.B. im Gedächtnis einer Person vorhandene
Ziffern- oder Buchstabenfolge, in einer Magnet- oder Chipkarte
enthaltene Informationen, die Codierung eines Schlüssels, die
Bewertung eines Fingerabdrucks oder des Augenbildes).
Identifikationsmerkmalträger zur Unscharfschaltung: Träger
von z.B. in geistiger, materieller oder biologischer Form
bestehenden Informationen.
-Geistiger Identifikationsmerkmalträger: Bei einem geistigen
Identifikationsmerkmalträger sind die zur Identifikation notwendigen
Informationen (z.B. als Zahlen-, Zeichen- oder Buchstabenfolge) im
Gedächnis des Benutzers vorhanden.
-Materieller Identifikationsmerkmalträger: Physikalisch ausgeführter
Identifikationsmerkmalträger, in dem die zur Identifikation
notwendigen Informationen enthalten sind (z.B. Schlüssel,
Chipkarte).
-Biologischer Identifikationsmerkmalträger:
Identifikationsmerkmalträger, bei dem die zur Identifikation
notwendigen Informationen beim Benutzer selbst vorhanden sind (z.B.
personenbezogene Merkmale wie z.B. Körpermerkmalen -Fingerabdruck,
Augenhintergrund - oder anderen personenbezogenen Merkmalen, z.B.
Stimme).
Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des
Istzustandes von technischen Mitteln eines Systems.
Installationsattest: Zertifikat, welches von einer
Errichterfirma ausgestellt wird, um die Richtlinienkonformität einer
installierten Anlage (z.B. Einbruchmeldeanlage) zu bescheinigen
(siehe VdS 2170). Das Installationsattest kann einem Versicherer zur
Risikobewertung dienen.
Instandhaltung: Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung
des Sollzustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des
Istzustandes von technischen Mitteln eines Systems.
Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des
Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems.
Internalarm: Meldung der Auslösung der ganz oder teilweise
intern scharfgeschalteten EMA sowie Sprachdurchsagen an Personen im
überwachten Objekt mit dem Ziel der eigenen Hilfeleistung.
Interventionsattest: Zertifikat, welches von einem Wach- und
Sicherheitsunternehmen ausgestellt wird, um die vereinbarten
Interventionsmaßnahmen für eine installierte EMA / ÜMA zu
bescheinigen (siehe VdS 2529). Das Interventionsattest kann einem
Versicherer zur Risikobewertung dienen.
Interventionsmaßnahmen: Interventionsmaßnahmen sind
gefahrenabwehrende Maßnahmen, die von einer Interventionsstelle
(Wach- und Sicherheitsunternehmen) durchgeführt werden.
Interventionsstelle: Stelle, welche nach direkt oder indirekt
entgegengenommenen Meldungen die vor Ort erforderlichen,
spezifischen Abwehrmaßnahmen selbst durchführt (z.B. Polizei).
IP (Abkürzung für "Internet Protocol"): Im Internet
ermöglicht das IP den Datenaustausch zwischen den Rechnern.
ISDN (Integrated Services Digital Network):
Diensteintegriertes digitales Kommunikationsnetz.
Kassettenaufnahmebehältnis: Behältnis, das die in Tag-Nacht-
Tresoranlagen eingeworfenen Kassetten aufnimmt. Es ist dazu über
einen Fallschacht mit einer Einwurfvorrichtung verbunden
KB-Schutz: Schutz, den Wertbehältnisse gegen einem
definierten Angriff mit Diamantwerkzeugen aufweisen. Die Prüfung des
KB-Schutzes umfasst mindestens einen Angriff, durch den ein
vollständiger Durchbruch oder ein Teildurchbruch erzielt wird.
Hinweis: Der KB-Schutz wird heute mit GD-Schutz bezeichnet
(Abkürzung von Gore Drill Protection).
KBA: siehe Kundenbedienter Banknotenautomat (KBA)
Kleintresorraum: Ein gegen Einbruch geschützter Raum, der in
Massivbauweise nach den Empfehlungen der Forschungs- und
Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e. V. (FuP) für den
Bau von Tresorräumen vor Ort errichtet und mit einer Tresortür nach
RAL-RG 622 (Sicherheitsstufe L Ta) verschlossen wird.
Kombination: Zahlen-, Ziffern- bzw. Zeichenfolge, die bei
korrekter Eingabe eine Zugangsberechtigung ermöglicht.
Kommunikationsgeräte (KG): Einrichtungen innerhalb der
Übertragungswege in Alarmübertragungsanlagen, die nicht zu Netzen
gehören. Dazu gehören z.B. Multiplexer, Konzentratoren,
Verarbeitungsknoten, Diensteübergänge. KG können sich im Besitz des
Netzbetreibers, des Betreibers der Alarmübertragungsanlage, des
Betreibers der GMA oder Dritten befinden.
Kontaktüberwachung: Punktuelle Überwachung von Gegenständen
und Bauteilen durch Kontakte, Z.B. Magnetkontakte.
Kundenbedienter Banknotenautomat (KBA): Meistens an der
Außenfassade oder im Windfang eines Bankgebäudes eingebauter für den
Bankkunden zugänglicher Geldautomat, welcher vom Kreditinstitut mit
Geld gefüllt wird (Behältnis). Kunden, die dazu berechtigt sind,
können mit einer Berechtigungskarte und einer zusätzlichen
Identifizierung (z.B. einer Code-Eingabe) einen bestimmten Betrag
entnehmen.
Frühere Bezeichnungen: GAA, Geldausgabeautomat, Bancomat
Kundenmietfach: siehe Mietfachanlage
Ladeausgang: Ausgang der Energieversorgung, an den die
Batterien angeschaltet werden
Ladeschlussspannung: Spannung einer Batterie während der
Ladung mit vorgegebener konstanter Stromstärke, wenn die Batterie
den Vollladezustand erreicht hat.
Ladespannung: Spannung, welche die Energieversorgung für das
Aufladen und die Ladeerhaltung der Batterien liefert.
Least-cost-router: "Least-cost-router" sind Geräte, die vor
ein Telefon oder eine Telefonanlage geschaltet werden
(Vorschaltgerät), um vollautomatisch Telefongebühren zu sparen.
Materielles Identifikationsmerkmal: Identifikationsmerkmal
(IM), welches in physikalisch ausgeführten
Identifikationsmerkmalträgern enthalten ist (z.B. Schlüssel,
Chipkarte).
Mechanische Mietfachanlage: siehe Mietfachanlagen
Mechanische Widerstandsfähigkeit: Grad der Erschwerung, ein
Bauteil oder eine Einrichtung gewaltsam zu überwinden.
Mehrgeräteanschluss: Bei einem ISDN-Mehrgeräteanschluss
können an einen ISDNAnschluss bis zu 12 Kommunikationssteckdosen mit
bis zu 8 unterschiedlichen Geräten parallel angeschaltet werden. Es
können jeweils zwei Geräte parallel betrieben werden, da in ISDN
zwei Nutzkanäle (B-Kanäle) zur Verfügung stehen.
Mehrwandiger Stahlschrank: Zwei- oder dreiwandiges Behältnis
mit einem Mindestgewicht von 300 kg (in Haushalten mit einem
Mindestgewicht von 200 kg), das
-den Mindestanforderungen nach VDMA 24 992 (Sicherheitsstufe B)
entspricht,
-den Mindestanforderungen nach VDMA 24 992 (Sicherheitsstufe B) ~
entspricht, aber
weit gehenden oder leichten Schutz gegen Angriffe mit einfachen
Einbruchswerkzeugen
sowie gegen Brand bietet,
-den Anforderungen nach RAL-RG 626/2 (Sicherheitsstufe C)
entspricht.
Hinweis: VOMA 24 992 wurde zum 31.12.2003 ersatzlos zurückgezogen.
Meldebereich: Abschnitte von Gebäuden (z.8. Räume), die der
eindeutigen Kennzeichnung der Herkunft von Meldungen dienen.
Meldebereit: Meldebereit sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA) und
deren Teile, wenn Informationen bzw. Meldungen ausgewertet werden
können.
Meldelinie: Zusammenfassung aller Melder einer Primärleitung
zu einer Meldergruppe.
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Meldergruppe
Melder für Gefahren- und Notzustände: An eine
Gefahrenmeldeanlage anschließbare Melder, die zur Früherkennung von
Wasser- und Gaseinbrüchen, gefährlichen Temperatur über- sowie
unterschreitungen, u.ä. dienen.
Meldergruppe: Zusammenfassung von Meldern eines
Meldebereiches, für die eine eigene Anzeige für Meldungen in der
Gefahrenmelderzentrale vorhanden ist, mit dem Ziel, den Meldungsort
zu kennzeichnen.
Meldung: Die durch ein Anlageteil abgegebene Information. Es
wird unterschieden zwischen Gefahrenmeldungen, Störungsmeldungen und
Zustandsmeldungen.
Meldungsübertragung: Übertragung einer Meldung im ungestörten
Zustand der Alarmübertragungsanlage von der Schnittstelle S2 zur
Schnittstelle S3.
Hinweis: Die Quittung des Empfangs einer Meldung auf der
Anwenderebene (OSI-Schicht-7) ist nicht Bestandteil der
Meldungsübertragung.
Mietfachanlage (24-h-Selbstbedienungs-Mietfachanlagen): Mit
verschließbaren Fächern ausgerüstete Anlage in Geldinstituten, bei
denen Kunden Fächer mieten können, um dort Sachen deponieren zu
können. Die Fächer befinden sich üblicherweise in einem
Wertschutzraum oder -schrank. Mietfachanlagen werden in den vier
folgenden Ausführungsarten errichtet:
-Mechanische Mietfachanlage: Hier kann das Kundenmietfach vor Ort
vom Bankkunden nur gemeinsam mit einem Bankangestellten geöffnet
werden.
-Halbautomatische Mietfachanlagen: Hier wird ein Verschluss des
Kundenmietfaches nach entsprechender Legitimation des Bankkunden von
einem Bankangestellten ferngesteuert freigegeben; der Bankkunde
öffnet danach seinen Verschluss.
-Selbstbedienungs-Mietfachanlagen (SB- Mietfachanlagen): Hier wird
ein Verschluss des Kundenmietfaches während der Geschäftszeiten des
Geldinstitutes nach entsprechender Legitimation des Bankkunden
ferngesteuert freigegeben; der Bankkunde öffnet danach seinen
Verschluss.
-24-Std.-Selbstbedienungs-Mietfachanlagen (24 Std.-SB-
Mietfachanlagen): Hier hat der Bankkunde nach entsprechender
Legitimation jederzeit allein Zugriff auf sein Mietfach.
Modem: (Kunstwort für Modulator / Demodulator) Gerät, welches
digitale Informationen aus Computern für die Übertragung z.B. über
Telefonleitungen in analoge Signale umsetzt und umgekehrt.
Nacht- Tresoranlage: siehe Tag-Nacht- Tresoranlage
Nebelgerät: Von einer Einbruchmeldeanlage anzusteuernde
Zusatzeinrichtung, die durch den Ausstoß von Aerosolen die Sicht
behindert, um Täter abzuschrecken.
Negativquittung: Information der ÜE an die GMA, dass eine
Gefahrenmeldung über die Schnittstelle S2 nicht abgesetzt werden
konnte.
Netz: Netze übertragen Informationen von A nach B ohne
Veränderung; ggf. werden dabei netzspezifische Informationen
hinzugefügt bzw. weggelassen.
Netzabschluss (NA): Elektrische (Schnittstelle) und
mechanische Verbindung (z.B. Steckverbindung), die der Netzbetreiber
zur Verfügung stellt und als Endpunkt seines Verantwortungsbereiches
gilt.
Hinweis: Der NA kann auch Elektronik und/oder eine Energieversorgung
enthalten.
Netzterminator (NT): Bezeichnung für den Netzabschluss (NA)
des ISDN der Telekom.
Netzterminator-Basis-Anschluss (NTBA): siehe Netzterminator
(NT)
Nicht-Exklusiver Übertragungsweg: Übertragungsweg, auf den
auch Dritte Zugriff haben (z.B. Funk, bestimmte Bus-Systeme).
Notausgang: siehe Rettungswege
Notrufzentrale: Mechanisch gesicherter, ständig besetzter
Bereich mit Empfangseinrichtungen für Gefahrenmeldungen.
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Notruf- und Service/eitstelle (NSL)
Notruf- und Service-Leitstelle (NSL): Gesicherter, ständig
besetzter Bereich eines Wach- und Sicherheitsunternehmens, in dem
Alarmempfangseinrichtungen (AE) für Gefahrenmeldungen betrieben
werden und von dem aus Interventionen eingeleitet, überwacht und
dokumentiert werden.
Notstromversorgung: Einrichtung (z.B. Batterie), die in der
Lage ist, eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) für einen bestimmten
Zeitraum mit Energie zu versorgen, falls die Netzstromversorgung
nicht verfügbar ist.
NSL: siehe Notruf- und Service-Leitstelle
Objektüberwachung: Überwachung einzelner Objekte (z.B.
Geldschrank, Kunstgegenstand).
Optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA): Kamerasysteme (z. B.
Fotokameras, Videoüberwachungssysteme), die bei einem Raubüberfall
von Beschäftigten ausgelöst, die wesentlichen Phasen des
Raubüberfalls im Aufnahmebereich festhalten. Bei verdächtigem
Verhalten von Personen können die Beschäftigten vorsorglich
Verdachtsaufnahmen auslösen.
Organisatorische Zwangsläufigkeit: siehe Zwangsläufigkeit
Örtlicher Alarm: siehe Externalarm
ORÜA: siehe Optische Raumüberwachungsanlagen
Panzer-Geldschrank: Mehrwandiges Behältnis mit einem
Mindestgewicht von 300 kg, das den Anforderungen nach
-RAL-RG 626/10 (Sicherheitsstufe 010),
-RAL-RG 626/1 (Sicherheitsstufe 01),
-RAL-RG 626/20 (Sicherheitsstufe 020),
-RAL-RG 621 (Sicherheitsstufe 02),
-RAL-RG 621/10 (Sicherheitsstufe E10),
-RAL-RG 621 (Sicherheitsstufe E),
entspricht.
Parametrierung: Einstellen anlagenspezifischer Eigenschaften
(hardware- und/oder softwaremäßig) einer installierten
Gefahrenmeldeanlage.
Persönliche Identifikationsnummer (PIN): Z.B. Nummer auf
Ausweiskarten von Zutrittskontrollsystemen oder Zahlenkombination,
die bei Verwendung von Scheckkarten (bei Geldausgabeautomaten)
zusätzlich über eine Codetastatur eingegeben werden muss.
Preselect-Verbindungen: Bei "Preselect"-Verbindungen wird die
gewünschte "Call-by-Call"-Vorwahl fest in den Vermittlungscomputer
des vorhanden Netzbetreibers (z.B. Telekom) einprogrammiert. Das
normale "Call-by-Call" bleibt in dieser Fall ohne Einschränkungen
weiterhin verfügbar.
Primärbatterie: Galvanische Zelle, in der chemische Energie
in elektrische Energie umgewandelt wird. Durch diese
Energieumwandlung wird die Zelle entladen; eine Primärbatterie ist
nicht wiederaufladbar.
Primärleitung: Überwachte äußere Verbindung zwischen
Anlageteilen, die dem Übertragen von Meldungen und Informationen
dient und auch zur Energieversorgung von Anlageteilen genutzt werden
kann.
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Überwachter Übertragungsweg
Punkt-zu-Multipunkt-Verbindung (PTM): Anschlussart im ISDN,
der den Anschluss mehrerer Endgeräte (Telefon, Fax, PC) ermöglicht.
Hinweis: Die Punkt-zu-Mulitpunkt- Verbindung wird auch
"Mehrgeräteanschluss" genannt.
Punkt-zu-Punkt-Verbindung (PTP): Anschlussart im ISDN, der
den Anschluss eines Endgerätes (üblicherweise TK-Anlage) ermöglicht.
Hinweis: Die Punkt-zu-Punkt-Verbindung wird auch "Anlagenanschluss"
genannt.
PVC (Permanent Virtual Circuit): Verbindung, die vom
Netzbetreiber hergestellt wird und dann bestehen bleibt.
RAL: heute: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V., frühere Bezeichnung: Reichsausschuss für
Lieferbedingungen und Gütesicherung.
Räumliche Überwachung: Dreidimensionale vollständige oder
teilweise Überwachung eins Sicherungsbereiches, z.B. mit
Bewegungsmeldern.
Redundanz: Vorhandensein technischer Komponenten, die für den
Betrieb eines Systems oder eines Gerätes nur dann notwendig werden,
wenn eine Störung oder ein Ausfall vorliegt. Redundanz ist ein
wichtiges Element zur Erhöhung der Zuverlässigkeit. Man wendet sie
dort an, wo ein Störungsfall größere Folgen nach sich ziehen kann.
Registriereinrichtung: Einrichtung zur automatischen
Aufzeichnung von Betriebsereignissen der Einbruchmeldeanlage.
Rettungsweg: Ausgewiesener Weg in Gebäuden, der so
ausgebildet sein muss, dass im Gefahrenfall, z.B. im Brandfall, die
Benutzung ausreichend lange möglich ist (Musterbauordnung).
Riegel: Teil eines Schlosses, der z.B. durch Schlüsseldrehung
bewegt und in das Schließblech
eingeschoben bzw. aus dem Schließblech zurückgezogen wird.
Riegelschaltschloss: Schloss für das Scharf-/Unscharfschalten
von EMA mit gleichzeitiger mechanischer Ver-/ Entriegelung, jedoch
ohne Sperrung des Zu-/Aufschließvorgangs.
Riegelwerk: Vorrichtung zur Sicherung einer Tür im
geschlossenen Zustand, sodass die Tür ohne Betätigen dieser
Vorrichtung nicht geöffnet werden kann.
S0: Technische Bezeichnung der Schnittstelle am Netzabschluss
NT eines ISDN-Standardanschlusses. Die Bezeichnung der Telekom
lautet "Basisanschluss". Der Anschluss So verfügt über zwei B-Kanäle
zur eigentlichen Kommunikation und einen D-Kanal zum Auf- und Abbau
und Steuerung der Verbindungen. Die S0-Schnittstelle kann genutzt
werden -als BUS (So-BUS) zum Anschluss von mehreren Geräten, z.B.
Telefon, Faxgeräte; über die
bei den B-Kanäle können maximal zwei Geräte unabhängig voneinander
über das Netz
kommunizieren (Mehrgeräte- oder Punkt-zu-Mehrpunktanschluss), -als
Schnittstelle zu einer TK-Anlage (Anlagen- oder
Punkt-zu-Punkt-Anschluss).
So-Schnittstelle: Vierdrähtige Anschaltmöglichkeit von
ISDN-Endgeräten (ISDN-Telefonen, ISDN-PC-Karte etc.) am
ISDN-Basisanschluss.
Sabotagefreischaltung: Im Gegensatz zur
Blockadefreischaltung, die einer internen Belegung des
Teilnehmeranschluss entgegenwirkt, erzwingt eine
Sabotagefreischaltung eine Meldungsübertragung trotz
Sabotageversuche von außen, wie das dauernde Anwählen des
Anschlusses.
Sabotagemeldung: Meldung des Ansprechens von
Überwachungselementen, z.B. Öffnen oder Durchdringen von Gehäusen.
Sabotagesicherheit: Gesamtheit aller erforderlichen Maßnahmen
gegen eine mögliche vorsätzliche Beeinflussung der ordnungsgemäßen
Funktion der EMA.
Schalteinrichtung: Bedieneinrichtung für die
Scharf-/Unscharfschaltung von EMA (z.B. Schalteinrichtung mit
materiellem Identifikationsmerkmal -IM).
Schalteinrichtung mit biologischem Identifikationsmerkmal (IM):
Schalteinrichtung, bei der die Scharf-/Unscharfschaltung der EMA
durch die Identifikation beim Benutzer selbst vorhandener
notwendigen Informationen wie z.B. Fingerabdruck, Augenhintergrund,
Stimme erfolgt.
Schalteinrichtung mit Zeitsteuerung: Schalteinrichtung, bei
der die Scharf-/ Unscharfschaltung der EMA in Verbindung mit einer
zweiten Schalteinrichtung erst nach Ablauf einer eingestellten Zeit
bzw. in einem bestimmten Zeitfenster möglich ist.
SB (24h)-Mietfachanlagen: siehe Mietfachanlage
Scharfschalten, extern: Durchschalten der Einbruchmeldeanlage
oder von Teilen der Anlage zu den Extern- und
Fern-Alarmierungseinrichtungen.
Scharfschalten, intern: Durchschalten der Anlage oder von
Teilen der Anlage zu den Intern-AIarmierungseinrichtungen.
Schicht-1-Überwachung: Überwachung der physikalischen Schicht
eines Übertragungssystems im OSI-Referenzmodell, z.B. Leitungswege,
Funkfrequenzen.
Schlüsseldepot (SD): Von der Feuerwehr im Brandfall zu
öffnendes Behältnis zur Entnahme von Gebäudeschlüsseln.
Alte Bezeichnung: Feuerwehrschlüsselkasten (FSK)
Schnittstelle: Gedachter oder tatsächlicher Übergang an der
Grenze zwischen zwei Funktionseinheiten mit vereinbarten Regeln für
die Übergabe von Daten und Signalen.
Schnittstelle S1: Schnittstelle zwischen der
Gefahrenmeldeanlage (GMA) und der Übertragungseinrichtung (ÜE).
Schnittstelle S2: Schnittstelle zwischen der
Übertragungseinrichtung (ÜE) und dem Netzabschluss (NA) oder einem
vorhandenen Kommunikationsgerät (KG).
Schwerpunktmäßige Überwachung: Überwachung von Teilen eines
Sicherungsbereiches (z.B. mit Bewegungsmeldern), in denen gefährdete
(hoch begehrliche) Gegenstände konzentriert sind.
Sekundärbatterie: (Akkumulator) Galvanische Zelle, in der
chemische Energie in elektrische Energie umgewandelt wird. Durch
diese Energieumwandlung wird die Zelle entladen; eine
Sekundärbatterie ist wiederaufladbar.
Sekundärleitung: Nicht überwachter Übertragungsweg.
Separate Stromkreise für die Verschlussüberwachung:
Übertragungsweg, welcher der Übertragung von Informationen bzw.
Meldungen von Meldern der Verschlussüberwachung (z.B.
Schließblechkontakten) dient.
Separate Trasse: siehe Unterschiedliche Trasse
Sicherungsbereich: Abgeschlossene Gebäude, abgeschlossene
Teilbereiche von Gebäuden und abgegrenzte Räume, die jeweils
vollständig umschlossen sind und in denen sich die zu überwachenden
Sachen befinden.
Signalgeber: Alarmierungseinrichtung, die optische und/oder
akustische Signale erzeugt.
Sperreinrichtung: siehe Elektromechanisches Sperrelement
Sperrelement: siehe Elektromechanisches Sperrelement
Stahlschrank: siehe Einwandiger, Mehrwandiger Stahlschrank
Steuerleitung: Leitung für die Steuerung von Anlageteilen
(z.B. Ein- bzw. Ausschalten von Anzeigen).
Stehende Verbindung (Festverbindung): Physikalische oder
logische Verbindung, die nach dem Einrichten oder Aufbau für die
Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der Verbindung
ständig zur Verfügung steht.
Stille Alarmierung: siehe Fernalarm
Störung (Zustand): Das Überschreiten der definierten
Abweichung des Sollzustandes und dessen Anzeige.
Störungsmeldung: Die durch ein Anlageteil oder die
Einbruchmeldeanlage abgegebene Meldung über eine erkannte oder
vorliegende Störung.
Streckenüberwachung: Linienförmige Überwachung, z.B. mit dem
Lichtstrahl einer Lichtschranke.
SVC (Switched Virtual Call): Verbindung (Wählverbindung), die
bei Bedarf aufgebaut und anschließend, sofern kein weiterer Bedarf
mehr besteht, wieder abgebaut wird.
SVC-P (Switched Virtual Call-Permanent): Verbindung
(Wählverbindung), die bei Bedarf aufgebaut und anschließend bestehen
bleibt.
Systeminhaber: Der Systeminhaber ist der Inhaber einer
Anerkennung für ein EinbruchmeIdesystem (EMS); er muss nicht
zwangsläufig auch der Hersteller der Anlageteile des EMS sein.
TAE (Telekommunikations-Anschlusseinheit): In Deutschland
heute noch übliche Steckdosen zum Anschluss von analogen Endgeräten
an das herkömmliche (analoge) Telefonnetz.
Tag-/Nacht- Tresoranlage (TNT): Anlage, mit der jederzeit
Kassetten, die Bargeld, Schecks oder sonstige Wertsachen enthalten,
in einem Wertschutzraum oder -schrank deponiert werden können. Diese
Anlagen bestehen aus einer Einwurfvorrichtung, einem
Kassettenaufnahmebehältnis und dem Fallschacht zwischen
Einwurfvorrichtung und dem Kassettenaufnahmebehältnis.
Tagesgittertür: siehe Tagestür
Tagestresor: Einwandiger Stahlschrank, z.B. ähnlich einem
einwandigen Stahlschrank der Sicherheitsklasse A nach
VDMA-Einheitsblatt 24 992.
Hinweis: VOMA 24 992 wurde zum 31.12.2003 ersatzlos zurückgezogen.
Tagestür: Zusätzlicher, hinter einer Wertschutzraumtür
angeordneter Abschluss für die Zutrittsbeschränkung zu einem
Wertschutzraum bei geöffneter Wertschutzraumtür.
Tag-Nacht- Tresoranlage (TNT): Anlage, mit der jederzeit
Kassetten, die Bargeld, Schecks oder sonstige Wertsachen enthalten,
in einem Raum oder in einem Behältnis mit zusätzlichen
Sicherheitsmerkmalen deponiert werden können. Tag-Nacht-
Tresoranlagen bestehen aus einer verschließbaren Einwurfvorrichtung
mit Rückholsperre, die über einen Fallschacht mit einem
Kassettenaufnahmebehältnis fest verbunden ist (siehe auch
Depositsystem).
T-DSL: siehe DSL
TCP/IP (Abkürzung für" Transmission Control Protocol/lnternet
Protocol"): Das grundlegende
Verbindungsprotokoll für den Datenaustausch zwischen
Internet-Rechnern. Es kann mit unterschiedlicher Hardware benutzt
werden und wird von nahezu allen Betriebssystemen unterstützt.
TCP/IP wurde ursprünglich vom U.S. Verteidigungsministerium
entwickelt.
Technische Melder: An eine Gefahrenmeldeanlage anschließ bare
Melder, die zur Früherkennung von Zuständen wie z.B. Temperaturüber-
oder -unterschreitungen, Abweichungen von Sollwerten bei Maschinen
u.ä. dienen.
Teil-Sicherungsbereich: Teil eines Sicherungsbereiches, der
zu dem Sicherungsbereich benachbart oder aber auch abgesetzt
angeordnet sein kann.
Telekommunikationsanlage (TK-Anlage):
Telekommunikationsanlagen sind private Vermittlungssysteme, die
unterschiedliche Kommunikationsdienste unterstützen. Digitale
TK-Anlagen sind in der Lage, neben dem Dienst "Fernsprechen" noch
die anderen ISDN-Dienste wie Daten, Bildübertragung usw. vermitteln
zu können.
Terminaladapter: Kommunikationsgerät (KG), welches
Einrichtungen, die mit anderen Übertragungsverfahren arbeiten, an
einen Basisanschluss So des ISDN adaptiert, z.B.:
TA a/b zur Adaption von Geräten des analogen Telefondienstes
TA V.24 zur Adaption von Geräten mit V.24-Schnittstelle
TA X.25 zur Adaption von Geräten, die paketorientiert Daten gemäß
X.25 verarbeiten
TA X.30 zur Adaption von Geräten mit V.110-Schnittstelle
TA X.75 zur Adaption von Geräten mit HDLC-Prozedur
TK-Anlage: siehe Telekommunikationsanlage
Testmeldung (Routiene): Meldung, der keine Nutzinformationen
(z.B. Gefahrenmeldung) zugrunde liegt und die zur Überprüfung des
Übertragungsweges und der Verfügbarkeit dient.
Transportschacht: Verbindung zwischen der Eingabeeinrichtung
eines Geldautomaten oder einer Kundenmietfachanlage und dem
zugehörigen Wertbehältnis.
Tresorraum: siehe Wertschutzraum
Typischer (Raub-)Überfall: Ein Überfall auf Geldinstitute ist
als typisch anzusehen, wenn Täter während der für Kunden
vorgesehenen Öffnungszeiten der Geldinstitute in den Räumen des
Geldinstitutes Bankangestellte oder Kunden bedrohen, um z.B. an
Bargeld zu gelangen.
Überfallmeldeanlage (ÜMA): Anlage, die Personen zum direkten
Hilferuf bei Überfällen dient.
Überfallmeldung: Meldung des Ansprechens eines
Überfallmelders, die unabhängig vom Schaltzustand der EMA zu einem
Fernalarm führt.
Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG): Anlage, die
Meldungen aus GMA aufnimmt, über überwachte Übertragungswege
weiterleitet und bei einer Alarmempfangsstelle
Übertragungseinrichtung (ÜE): ÜE nehmen Meldungen aus
Gefahrenmeldeanlagen auf, bereiten sie für die Übertragung über
Übertragungswege vor und dienen als Schnittstelle zu diesen
Übertragungswegen. Weiterhin bereiten sie die in der
Alarmempfangseinrichtung gegebenen Steuerbefehle auf und leiten
diese an die angeschlossene Gefahrenmeldeanlage weiter.
Hinweis: Bisheriger Begriff war "Überfragungsgerät (ÜG)".
Übertragungsweg: Übertragungswege sind die äußeren
Verbindungen von Anlageteilen einer EMA. Sie dienen der Übertragung
von Informationen bzw. Meldungen in einer GefahrenmeIdeanlage.
Anmerkung: Es wird unterschieden zwischen exklusiven
Übertragungswegen, bei denen die Verantwortung für den
Übertragungsweg in einer Zuständigkeit liegt und nicht exklusiven
Übertragungswegen, auf die auch Dritte Zugriff haben.
Übertragungszentrale (ÜZ): Empfangseinrichtung in
Alarmübertragungsanlagen, die Meldungen aus Gefahrenmeldeanlagen
empfängt, auswertet, ggf. speichert und Steuersignale an die
Übertragungseinrichtung (ÜE) weiterleitet.
Überwachter Übertragungsweg: Übertragungswege, die
entsprechend ihrer Verwendung z.B. auf ausreichende Verfügbarkeit
überwacht werden.
Überwachte Verbindungen: Verbindungen zwischen
Einbruchmelderzentrale und Anlageteilen, die direkt oder indirekt
(z.B. durch Mitführen einer Primärleitung) überwacht werden.
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Übertragungsweg
Überwachung:
Der Begriff Überwachung wird für die folgenden Eigenschaften
einer EMA verwendet:
Überwachung eines Raumes auf Begehung, eines Fensters oder einer Tür
auf Öffnen, eines Gegenstandes auf Wegnahme u.ä.
Überwachung einer Funktion auf Vorhandensein und ggf. richtige
Ausführung
Überwachung von Anlageteilen auf Vorhandensein
Überwachung eines Übertragungsweges auf Vorhandensein und ggf.
Übertragungsfähigkeit
Überwachung auf Wegnahme: Überwachungsmaßnahme einer
Einbruchmeldeanlage, die die
Wegnahme eines Gegenstandes (z.B. Bild, Wertbehältnis) erkennt und
meldet.
Überwachungsbereich: Bereich, der durch einen Einbruchmelder
erfasst wird.
Umweltklasse: Je nach Standort sind Anlageteile von
Gefahrenmeldeanlagen unterschiedlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt.
An diese Anlagenteile werden entsprechend unterschiedlich hohe
Anforderungen bezüglich des Umweltverhaltens gestellt. Es gibt vier
verschiedene Umweltklassen.
Umweltverträglichkeit: Eigenschaft einer EMA, innerhalb
bestimmter Grenzen Umwelteinflüssen zu widerstehen und
bestimmungsgemäß zu funktionieren.
Unscharf (Zustand): Zustand der Einbruchmeldeanlage, in dem
Einbruch- und Sabotagemeldungen nicht zu Extern- und/oder Fernalarm
führen.
Unscharfschalten, extern: Rücknahme der Durchschaltung der
Einbruchmeldeanlage oder von Teilen der Anlage zu Extern- und
Fern-Alarmierungseinrichtungen.
Unscharfschalten, intern: Rücknahme der Durchschaltung der
Einbruchmeldeanlage oder von Teilen der Anlage zu den
Intern-Alarmierungseinrichtungen
Unterschiedliche Trassen: Unterschiedliche Trassen sind
gegeben, wenn Übertragungswege im Bereich der
Übertragungseinrichtung (ÜE) und Übertragungszentrale so ausgeführt
sind, dass Angriffe auf eine Trasse (z.B. Angriff auf ein
Fernmeldekabel) die andere Trasse nicht negativ beeinflusst.
Beispiel: Unterschiedliche Zuführung von zwei Fernmeldeleitungen in
ein Gebäude, Übertragung
über Fernmeldeleitung und über Funknetz.
Verschlussüberwachung: Überwachung des verschlossenen
Zustandes von Türen, Fenstern usw. zur Erreichung der
Zwangsläufigkeit (z.8. mit Schließblechkontakten).
Wach- und Sicherheitsunternehmen: Unternehmen, die Wach- und
Sicherungstätigkeiten zum Schutze von Personen und Sachwerten
durchführen.
Wände in besonders fester Bauweise: Wände aus folgenden
Materialien, die z.B. durch ihre Festigkeit und Dicke erhöhten
Widerstand gegen gewaltsames Eindringen bieten:
-Steine (z.B. Ziegel-, Kalksand-, Hohlblocksteine) über 240 mm
Dicke,
-Beton über 200 mm Dicke.
Wände in fester Bauweise: Wände aus folgenden Materialien,
die z.B. durch ihre Festigkeit und Dicke ausreichenden Widerstand
gegen gewaltsames Eindringen bieten:
-Steine (z.B. Ziegel-, Kalksand-, Hohlblocksteine), auch im
Fachwerk, über 120 mm Dicke,
-Beton über 100 mm Dicke.
Wände in Leichtbauweise:
Wände aus folgenden Materialien, die z.B. durch ihre Festigkeit und
Dicke keinen ausreichenden Widerstand gegen gewaltsames Eindringen
bieten:
Leichtbauplatten, z.B. aus Gipskarton,
Holzwerkstoffe, Holz (Bretter, Platten),
Sandwichbauplatten,
Kunststoffe,
Profil bleche, Wellbleche,
Lehm (im Fachwerk),
Glasbausteine, Profilbaugläser,
Gasbeton,
Steine (z.B. Ziegel-, Kalksand-, Hohlblocksteine), auch im Fachwerk,
bis zu 120 mm Dicke,
Beton bis zu 100 mm Dicke.
Warnmeldung: Meldung, dass ein vorgegebener Grenzwert bei EMA
mit alternativen Übertragungswegen (z.B. Funk) über- oder
unterschritten wurde.
Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von
technischen Mitteln eines Systems.
Wertbehältnis: Wertschutzräume und Wertschutzschränke zum
Schutz gegen Einbruchdiebstahl.
Wertsachen: Wertsachen sind z.B.:
a) Bargeld
b) Urkunden einschl. Sparbücher und sonstige Wertpapiere
c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten,
Münzen und Medaillen
sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände
(z.B. Gemälde, Collagen,
Zeichnungen, Grafiken, und Plastiken) sowie nicht in c) genannte
Sachen aus Silber
e) sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind, jedoch mit Ausnahme
von Möbelstücken
Wertschutzraum: Wertbehältnis, das seinen Inhalt gegen
Einbruchdiebstahl schützt und dessen Innenseitenlängen im
geschlossenen Zustand mehr als jeweils 1 m betragen.
Anmerkung: Wertschutzräume können in Massivbauart gefertigt sein,
ganz aus vorgefertigten Bauteilen (Modulbauweise) oder aus einer
Kombination beider Varianten (Mischbauweise) bestehen.
Wertschutzraum in Massivbauart: Wertschutzraumwandungen in
Massivbauart werden durch Verguss (Einbringen des Betons in die
Schalung) vorgefertigter Sicherheitselemente (Armierungsmodule) mit
Beton vor Ort hergestellt. Den Abschluss des Wertschutzraumes bildet
die Wertschutzraumtür nebst vorgefertigtem Rahmen.
Wertschutzraum in Modulbauart: Wertschutzraumwandungen in
Modulbauart bestehen ganz aus vorgefertigten Sicherheitselementen,
die vor Ort zu einer selbständigen Konstruktion zusammengefügt
werden (Raum-in-Raum-System). Den Abschluss des Wertschutzraumes
bildet die Wertschutzraumtür einschließlich vorgefertigtem Rahmen.
Wertschutzraum in Mischbauart: Wertschutzraumwandungen als
Kombination aus Massiv- und Modulelementen. Den Abschluss des
Wertschutzraumes bildet die Wertschutzraumtür einschließlich
vorgefertigtem Rahmen.
Wertschutzraumtür: Tür mit einem oder mehreren Schlössern,
einem Riegelwerk sowie einem Rahmen, vorgesehen als Zugang zu einem
Wertschutzraum.
Wertschutzschrank: Wertbehältnis, das seinen Inhalt gegen
Einbruchdiebstahl schützt und im geschlossenen Zustand über
mindestens eine Innenseitenlänge verfügt, die kleiner gleich 1m
misst.
Wertschutzschrank für Geldautomaten (Geldschrankeinheit):
Schrank, der wesentlicher Bestandteil eines Geldautomaten ist,
welcher über vorgefertigte Öffnungen verfügt, die für die Funktion
erforderlich sind und der in verschlossenem und versperrten Zustand
Schutz gegen Einbruchangriffe bietet.
Hinweis: Für Wertschutzschränke für Geldautomaten
(Geldschrankeinheiten) gibt es im Gegensatz zu Wertschutzschränken
keine Größenbeschränkung.
Widerstandsgrad: Bezeichnung der Klassifizierung des
Widerstandes von Wertbehältnissen gegen Einbruchdiebstahl.
Widerstandsklasse: Die Widerstandsklasse kennzeichnet den
Grad der Einbruchhemmung eines einbruchhemmenden Fassadenelementes.
Die Zuordnung einer bestimmten Widerstandsklasse ergibt sich aus
statisch/dynamischer Belastbarkeit sowie dem Widerstand gegen
Werkzeugeinwirkung bei manuellen Prüfungen.
X.25: Sammelbezeichnung für eine paketorientierte
Datenübertragung. Dabei werden die Daten in standardisierte Pakete
verpackt, nacheinander und voneinander unabhängig versendet,
gelangen auf eventuell unterschiedlichen Wegen durch das Netz und
werden beim Empfänger wieder zur ursprünglichen Information
zusammengesetzt.
Anmerkung: Unter dem Begriff X. 25 werden umgangssprachlich mehrere
CCITT -Empfehlungen zusammengefasst: u.a. X.3, X.25, X.28, X.29,
X.31, X.75. Eigentlich ist X.25 nur die Beschreibung der
Schnittstelle zu einem paketorientierten Datennetz.
X.25 im D-Kanal: Alternativ zur Anbindung über separate
Datex-P10H-Anschlüsse bietet die Telekom seit dem 01.09.1994 einen
Übergang vom ISDN-Netz in das Datex-P Netz oder andere (private)
X.25 Netze an, bei dem der Basisanschluss mit DSS1-Protokoll
gleichzeitig eine Festverbindung zwischen dem Teilnehmer und dem
Netzübergang darstellt. Die Übertragungsrate beträgt 9600 bit/s.
Zeitgesteuerte Schalteinrichtung: siehe Schalteinrichtung mit
Zeitsteuerung
Zertifikat: Dokument, das nach den Regeln eines
Zertifizierungssystems ausgestellt wird, um Vertrauen zu schaffen,
dass ein eindeutig beschriebenes Produkt, ein eindeutig
beschriebener Prozess oder eine eindeutig beschriebene
Dienstleistung mit einer bestimmten Norm oder anderen normativen
Dokumenten (z.B. Richtlinien) konform ist.
Zugangsebene (ZE): Zusammenfassung bestimmter Teile oder
Funktionen einer EMA, die nur für bestimmte Personen zugänglich
sind.
Zugriffsschutz: Schutz gegen den unberechtigten Zugriff auf
Funktionen, Bedienelemente, Datenbestände.
Zustandsmelder: Melder, der einen Zustand (z.B. den
geschlossenen Zustand von Fenstern, Türen/Toren) überwacht.
Zustandsmeldung: Meldung des Ansprechens von Zustandsmeldern
(z.B. Schließblechkontakten).
Zutrittskontrollanlage (ZKA): Anlage für die automatische
Überprüfung von Zutrittsberechtigungen, die Steuerung von Sperren
sowie die Registrierung von Vorgängen.
Zutrittskontrollsystem (ZKS): Gesamtheit der Anlageteile, die
auf funktionsmäßiges Zusammenwirken abgestimmt sind (z.B. ZKZ, IME,
IM und SpE).
Zwangsläufigkeit: Maßnahme, die verhindert, dass eine nicht
in allen Teilen funktionsfähige EMA scharfgeschaltet werden kann
oder bei einer scharfgeschalteten EMA versehentlich Externalarm
durch den Betreiber ausgelöst wird (z.B. Begehung der Räume ohne
vorherige Unscharfschaltung).
-Bauliche Zwangsläufigkeit: Alle baulichen Maßnahmen zur Einhaltung
der Zwangsläufigkeit, Z.B. Sperrschlösser, einseitige Schließbarkeit
von Außentüren.
-Elektrische Zwangsläufigkeit: Alle elektrischen Maßnahmen zur
Einhaltung der Zwangsläufigkeit, Z.B. Verschlussüberwachung von
Außentüren, elektrische Verriegelung von Sperrelementen bei
scharfgeschalteter EMA, Blockierung der als Blockschloss
ausgeführten Schalteinrichtung bei nicht voll funktionsfähiger EMA.
-Organisatorische Zwangsläufigkeit: Alle organisatorischen Maßnahmen
zur Einhaltung der Zwangsläufigkeit, Z.B. Zugangs-, Anwesenheits-
und Abgangsüberwachung von Personen.Zwangsöffnung: Öffnung eines
Wertbehältnis unter Zwang, z.B. im Zusammenhang mit einem Überfall.
Leistungsmerkmale der Klassifizierung A, B und C:
Einbruchmeldeanlagen der VdS-Klasse A verfügen über einen einfachen Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen sowie im unscharfen Zustand; die Melder verfügen über eine mittlere Ansprechempfindlichkeit.
Einbruchmeldeanlagen der VdS Klasse B verfügen über einen mittleren Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen sowie im unscharfen Zustand; die Melder verfügen über eine mittlere Ansprechempfindlichkeit.
Einbruchmeldeanlagen der VdSKlasse C verfügen über einen erhöhten Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen sowie im unscharfen Zustand; die Melder verfügen über eine erhöhte Ansprechempfindlichkeit. Eine weit gehende Überwachung der sicherheitsrelevanten Funktionen ist vorhanden.
Alle Auszüge aus der VdS2311 Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau, Stand 2005-09(03), mit freundlicher Genehmigung des VdS
Unsere Firma
plant, projektiert, installiert und
wartet Gefahrenmeldeanlagen und Überwachungsanlagen, individuell konzeptioniert auf
Ihr zu überwachendes Objekt. Fachlich
geschultes Personal, über 35jährige Erfahrung
im Bereich Sicherheitstechnik, sowie über 25 jährige Selbstständigkeit garantieren beste Dienstleistung und
optimalen Service.
So finden Sie uns (Kontakt):
Ansprechpartner:
Walter Krause (Inhaber)
Arno Krause (Technische Leitung)
Schumannstr. 26,
35415 Pohlheim / Hessen
Telefon
(06403) 96163 Büro (Mo-Fr 8:30 -12:30)
(06403) 96164 Störungsdienst (24h)
(06403)
96165 FAX
Email:
info@gma-elektronik.de
Internet:
www.gma-elektronik.de
Unser Arbeitsgebiet umfaßt:
Projektierung und Planung, Installation und Montage, Inspektion
und Wartung, sowie Reparatur und Instandhaltung von Einbruchmeldeanlagen
(EMA),
Alarmanlagen, Funkalarmanlagen, Brandmeldeanlagen
(BMA), Videoüberwachungsanlagen, Kameraanlagen,
Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, elektronische /
mechanische Zylinder
und Schließanlagen, Feststellanlagen, Fluchtwegsicherung,
sowie Rauchmelder,
Wärme und Gasmelder
als Einzelmelder.
Unser Kundenkreis umfaßt: Als Beispiele: Banken,
Kreditinstitute, Geldtransporte, Privatpersonen, Pfandleiher,
Geldverleiher, Kreditbüros, Geschäftsräume, Apotheken, Handyshops,
Lokale, Automatenspielhallen, Autoreifenhändler, Handyhandel,
Fahrradhändler, Feuerwehren, Fotogeschäfte, Modegeschäfte,
Motorradhandel, Munitionshandel, Waffengeschäfte, Munitionsdepot,
Sprengmittellager, Notare, Optiker, Oldtimer, Autos, Potstellen,
Sportgeschäfte, Steuerberater, Supermarkt, Supermärkte,
Uhrengeschäfte, Versicherungen, VIP-Sicherheitsbereiche,
Vorstandsetagen, Wachgesellschaften, Warendepots, Warenhaus,
Wasserwerke, Wechselstuben, Tankstellen, Autohaus, Autohäuser,
Gemäldegalerien, Autohändler, Gebrauchtwagenhändler, Fachhändler,
Fachgeschäfte, Hifi- / TV- / Audio - Geschäfte, Spielhallen,
Spielkasino, Kaufhaus, Lokale, Juweliere, Goldschmiede,
Goldwarenhandel, Silberwarenhandel, Museum, Museen, Ausstellungen,
Burgen, Schlösser, Denkmahl, Kirche, Schatzkammer, Industrie, Industrieanlagen,
Lager, Sperrlager, Betriebsstätten, Werkstatt, Produktion, Büros,
Büroräume, Krankenhaus, Entwicklungseinrichtungen,
Medikamentendpots, Kunsttransporte, Ärzte, Praxen, Institute,
Labore, Praxis, Universitäten, Zahnarzt, Tierarzt, Arztpraxen,
Praxisräume, Chirurgen, Computerhandel, Computerräume, Lagerhäuser,
Pharmadepots, Tierärzte, Behörden, Militär, Bibliotheken, Archive,
Bundeswehrdepots, Schulen, Ausbildungsbetriebe, Ausbildungsstätten,
Detektive, Detekteien, Justiz, Sicherheitseinrichtungen,
Werttransporte, Wettbüros, Zolllager, Zentrallabors, Baustellen, Freigelände,
Fahrzeuge, Zugmaschinen, Taxi, Firmenfahrzeug, Baumaschinen, Lkw,
Kfz, Bus, Anhänger, Garagen, Parkhaus, Golfclub, Außengelände, Privathaus,
Wohnung, Miethaus, Wohnhaus, Mietwohnung, Gartenhaus, Villa,
Privatbereiche, Privatpersonen, Rathäuser, Rathaus, Rechenzentren,
Restaurants, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltspraxen, Geldinstitute,
Einzelpersonen, Geschäfte, Autoreifenhandel, Motorradhändler,
Warenhäuser, Wasserspeicher, Entwicklungslabore, ...
Unser Einsatzgebiet
erstreckt sich von unserem Firmensitz in Pohlheim bei Gießen an der
Lahn:
südlich in etwa über Butzbach, Bad Nauheim,
Friedberg, Oberursel, Kronberg, Bad Homburg und Offenbach bis Frankfurt am Main.
westlich in etwa
über Giessen, Wetzlar, Weilmünster,
Usingen, Weilburg, Hausen.
nördlich in etwa über Herborn, Breitscheid,
Dillenburg, Marburg, Homberg Ohm, Alsfeld, Lauterbach bis Ulrichstein.
östlich in etwa über Lich, Münster,
Grünberg, Laubach, Hungen,
Nidda, Gedern, Hirzenhain, Assenheim, Berstadt, Hanau, Rodgau,
Babenhausen bis Aschaffenburg.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir jederzeit zur
Verfügung, bitte vereinbaren Sie mit uns einen
Termin!
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