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 Umweltverhalten /
Umweltklassen:
Die Unterscheidung nach Umweltklassen
erfolgt unabhängig von der Klassifizierung der
Leistungsmerkmale von EMA gemäß den Richtlinien für
Einbruchmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse,
Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2110.
Unterschieden wird zwischen den
folgenden Umweltklassen:
Umweltklasse 1 (I): Bedingungen in
gepflegten, temperierten Innenräumen. Diese Bedingungen sind
z.B. in Wohnzimmern und Büroräumen gegeben.
Umweltklasse 2 (II): Bedingungen in
Innenräumen mit zusätzlichen Umwelteinflüssen, z. B. Betauung an Fenstern. Diese Bedingungen
sind in Innenräumen gegeben, die nicht immer ausreichend
temperiert sind, wie z.B. Flur, Treppenhäuser, Lager- und
Abstellräume.
Umweltklasse 3 (III): Bedingungen im
Freien, jedoch witterungsgeschützt. Diese Bedingungen sind
im Bereich gegeben, die Freiluftbedingungen entsprechen,
aber weitgehend gegen Witterungseinflüsse geschützt sind,
wie z. B. überdachte Eingänge, zum Freien offenen Flur.
Umweltklasse 4 (IV): Bedingungen im
Freien, voll der Bewitterung ausgesetzt. Diese Bedingungen
sind z. B. an der Hausfassaden, auf Dächern und ggf. gegen
Witterung ungeschützte Außentüren gegeben.
Projektierungsgrundlagen:
Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind
vorzugsweise so zu konzipieren, dass Einbrüche /
Einbruchsversuche möglichst frühzeitig erkannt und gemeldet
werden. Dabei müssen mechanische Sicherungseinrichtungen und
die Überwachung durch die Alarmanlage unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Interventionszeiten grundsätzlich so
aufeinander abgestimmt werden, dass die Interventionskräfte
nach einer Meldung den Einsatzort möglichst schon erreichen
können, bevor der Täter die mechanischen
Sicherungseinrichtungen überwunden hat. Das Zusammenwirken
von Elektronik und Mechanik muss jedoch so ausgeführt
werden, dass Falschalarme so weit wie möglich ausgeschlossen
sind.
Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C-SG 5 bei Anlagen
der VdS-Klasse B und C in allgemeinen Geschäftsräumen:
Wenn der Versicherer eine EMA für die Überwachung der
allgemeinen Geschäftsräume fordert, kann diese durch eine
separate EMA der Klasse B oder durch einen Teil der EMA
(z.B. eigener Sicherungsbereich) der Klasse C erfolgen. Die
Überwachungsmaßnahmen für diese Geschäftsräume müssen
mindestens der Sicherungsklasse B-SG 1 oder B-SG 2
entsprechen.
Diese EMA sollte so konzipiert werden, dass ein Eindringen
in die Geschäftsräume außerhalb der Geschäftszeiten zur
Vorbereitung eines Raubüberfalles (so genannter atypischer
Raubüberfall) erkannt, gemeldet und an geeigneter Stelle
(z.B. dem Personal vor Betreten der Geschäftsräume)
angezeigt wird.
Hinweis: Bei Risiken der Sicherungsklasse SG 5 wird
empfohlen, die Scharf-/Unscharfschaltung der Klasse-B-EMA
für die allgemeinen Geschäftsräume durch eine
Schalteinrichtung mit geistigem IM mit einer
Auslösemöglichkeit für Überfallmeldungen zu ergänzen. Bei
der EMA der Klasse C muss die Schalteinrichtung mit
geistigem IM über eine Auslösemöglichkeit für
Überfallmeldungen verfügen.
Zusätzlich sollte an jedem Personaleingang die Möglichkeit
bestehen, einen stillen Überfallalarm bzw. Bedrohungsalarm
abzusetzen (z.B. über eine Schalteinrichtung mit geistigem
Identifikationsmerkmal und Überfall-Zusatz oder eine
Zutrittskontrollanlage mit Überfall-Zusatz).
Hinweis: Siehe auch Merkblatt SP 9.7/1 der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bzw. GUV 26.15.5,
-"Elektronische Meldeanlagen für den Einsatz bei Überfällen
in Kreditinstituten", Ziffer 5 sowie Merkblatt SP 9.7/9 der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft -"Erstellung einer
Gefährdungsbeurteilung für Geschäftsstellen von
Kreditinstituten. Hinweise zu den besonderen Gefährdungen
beim Umgang mit Banknoten" (zz. in Vorbereitung).
Alle Auszüge aus der VdS2311 Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau, Stand 2005-09(03), mit freundlicher Genehmigung des VdS
Unsere Firma
plant, projektiert, installiert und
wartet Gefahrenmeldeanlagen und Überwachungsanlagen, individuell konzeptioniert auf
Ihr zu überwachendes Objekt. Fachlich
geschultes Personal, über 35jährige Erfahrung
im Bereich Sicherheitstechnik, sowie über 25 jährige Selbstständigkeit garantieren beste Dienstleistung und
optimalen Service.
So finden Sie uns (Kontakt):
Ansprechpartner:
Walter Krause (Inhaber)
Arno Krause (Technische Leitung)
Schumannstr. 26,
35415 Pohlheim / Hessen
Telefon
(06403) 96163 Büro (Mo-Fr 8:30 -12:30)
(06403) 96164 Störungsdienst (24h)
(06403)
96165 FAX
Email:
info@gma-elektronik.de
Internet:
www.gma-elektronik.de
Unser Arbeitsgebiet umfaßt:
Projektierung und Planung, Installation und Montage, Inspektion
und Wartung, sowie Reparatur und Instandhaltung von Einbruchmeldeanlagen
(EMA),
Alarmanlagen, Funkalarmanlagen, Brandmeldeanlagen
(BMA), Videoüberwachungsanlagen, Kameraanlagen,
Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, elektronische /
mechanische Zylinder
und Schließanlagen, Feststellanlagen, Fluchtwegsicherung,
sowie Rauchmelder,
Wärme und Gasmelder
als Einzelmelder.
Unser Kundenkreis umfaßt: Als Beispiele: Banken,
Kreditinstitute, Geldtransporte, Privatpersonen, Pfandleiher,
Geldverleiher, Kreditbüros, Geschäftsräume, Apotheken, Handyshops,
Lokale, Automatenspielhallen, Autoreifenhändler, Handyhandel,
Fahrradhändler, Feuerwehren, Fotogeschäfte, Modegeschäfte,
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Einzelpersonen, Geschäfte, Autoreifenhandel, Motorradhändler,
Warenhäuser, Wasserspeicher, Entwicklungslabore, ...
Unser Einsatzgebiet
erstreckt sich von unserem Firmensitz in Pohlheim bei Gießen an der
Lahn:
südlich in etwa über Butzbach, Bad Nauheim,
Friedberg, Oberursel, Kronberg, Bad Homburg und Offenbach bis Frankfurt am Main.
westlich in etwa
über Giessen, Wetzlar, Weilmünster,
Usingen, Weilburg, Hausen.
nördlich in etwa über Herborn, Breitscheid,
Dillenburg, Marburg, Homberg Ohm, Alsfeld, Lauterbach bis Ulrichstein.
östlich in etwa über Lich, Münster,
Grünberg, Laubach, Hungen,
Nidda, Gedern, Hirzenhain, Assenheim, Berstadt, Hanau, Rodgau,
Babenhausen bis Aschaffenburg.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir jederzeit zur
Verfügung, bitte vereinbaren Sie mit uns einen
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